Gut zu wissen!

Wir möchten ökumenisch getraut werden.
Ist dies möglich?

Was der Volksmund mit ökumenischer Trauung bezeichnet, ist leider noch keine echte gemeinsame Trauung der beiden großen Konfessionen. Es wird entweder die römisch-katholische Trauung in einer römisch-katholischen Kirche gefeiert mit Beteiligung eines evangelischen Geistlichen, einer evangelischen Geistlichen. Oder aber die Trauung findet in einer evangelischen Kirche statt mit Beteiligung eines römisch-katholischen Pfarrers, dann ist es eine evangelische Trauung. In beiden Fällen empfiehlt sich, besonders frühzeitig den Kontakt mit dem Pfarramt aufzunehmen.  

Wünschen beide eine evangelische Trauung, sollte die römisch-katholische Ehepartnerin, bzw. der -partner vor der Trauung in der jeweiligen katholischen Heimat-Pfarrei die „Befreiung von der Formpflicht“, einen sogenannten Dispens, beantragen, damit die Kirchliche Trauung auch aus römisch-katholischer Sicht Gültigkeit besitzt.

Können wir kirchlich getraut werden, wenn der Partner oder die Partnerin nicht Mitglied der Kirche ist?

Ja, unter bestimmten Umständen.  

Ist der Partner, die Partnerin Mitglied einer christlichen Kirche, die sich in der "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen" (AcK) zusammen geschlossen haben, wird die übliche Trauung gefeiert. Im Traugespräch sind die relevanten Fragen offen zu benennen.  

Ist der Partner aus einer der christliche Kirchen ausgetreten, so kann eine Kirchliche Trauung stattfinden, wenn gewährleistet ist, dass der- oder diejenige den christlichen Glauben respektiert und der christliche Partner seinem Glauben gemäß leben kann. Wird eine Ehe mit einem Partner oder einer Partnerin geschlossen, der oder die einer anderen Religion angehört, so kann ein „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen“ gefeiert werden. Dieser Gottesdienst respektiert die nicht-christliche oder ablehnende Haltung der Partnerin, des Partners: es ist keine Trauung.

Kann ich kirchlich getraut werden, wenn ich geschieden worden bin?

Es ist eine traurige Tatsache, dass Ehen scheitern. Schuld haben und „Sich-Schuldig-Fühlen“ ist unterschwelliges Thema in nahezu jeder Trennung. Geschiedene bringen in der kirchlichen Trauung den Wunsch nach Vergebung und Neuanfang zum Ausdruck. Beides schenkt Gott. Beides sollte in der neuerlichen kirchlichen Trauung zur Sprache kommen. Ist ein Ehepartner römisch-katholisch und wurde in einer früheren Ehe katholisch getraut, so ist eine Trauung in einer der katholischen geweihten Kapellen im Oberstdorfer Gebiet nicht möglich, jedoch in den evangelischen Kirchen unserer Pfarrei (Hirschegg, Fischen oder Oberstdorf).

Wir möchten gern in kleinem Kreis in einer katholischen Kapelle heiraten.

Das ist in unserer Pfarrei leider nicht möglich, da wir als evangelische Gemeinde für unsere Gottesdienste keinen Zutritt zu den katholischen Kapellen haben. Die evangelische Kreuzkirche schenkt einer kleinen Festgemeinde aber auch eine intime Atmosphäre.

Wir möchten gern im Freien heiraten.

Eine Trauung unter freiem Himmel klingt gut. Auch für uns. Sie will aber wohl bedacht sein. Als Orte kommen die Plätze in Frage, wo die evangelische Gemeinde ihre Berggottesdienste feiert, also am Walmendingerhorn oder auf der Kanzelwand. Unter Umständen herrscht in der Hauptsaison großer Publikumsverkehr. Eine Trauung in einem stillen Rahmen ist eher nicht möglich. Für alle Freiluftgottesdienste gilt: Die Organisation der Bergbahn-Fahrt liegt bei Ihnen. Die Schlechtwetteralternative ist die Evang. Kreuzkirche in Hirschegg oder eine andere Kirche in unserer Pfarrei (Oberstdorf oder Fischen).

Welche Unterlagen benötigen wir für die Trauung?

Dimissoriale
Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche, erhältlich bei dem für Sie zuständigen Pfarramt.

Urkunde der standesamtlichen Eheschließung
Für die bayerische Landeskirche ist die Heirat auf dem Standesamt der rechtsverbindliche Akt. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden. Daher muss die Heiratsurkunde über die standesamtliche Eheschließung (für religiöse Zwecke) vor der Trauung vorliegen.

Stammbuch
Wenn Sie auf dem Standesamt ein Stammbuch bekommen haben, tragen wir Ihre Kirchliche Trauung auf die dafür vorgesehene Seite ein (sofern vorhanden). Alternativ stellen wir Ihnen eine Urkunde aus.

Anmeldung zur Trauung
Sie können das Formular hier herunterladen und digital ausfüllen. Gern händigen wir Ihnen das Formular auch beim Traugespräch aus.

Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?

Paare aus der Evang. Kirchengemeinde Oberstdorf (mit Kleinwalsertal):
50,- €, zuzüglich
20,- € für Mesnertätigkeit und
30,- € für den Organistendienst

Auswärtige Paare:
150,- €, zuzüglich
20,- € für Mesnertätigkeit und
30,- € für den Organistendienst.

Sollte ein Partner keiner Kirche angehören, berechnen wir zusätzlich € 50,-

Sollten Sie darüber hinaus einen Chor oder einen Solisten wünschen, muss dieser Auftritt selbst organisiert und gesondert honoriert werden.

Wie bereiten wir die Trauung vor?

Wir bitten Sie, möglichst früh mit uns den Termin abzustimmen. In zwei Gesprächen bereiten wir dann die Trauung vor. In einem ersten Treffen lernen wir uns kennen und besprechen wichtige technische Fragen, die für Ihre Planung wichtig sind. In einem zweiten Gespräch kurz vor der Trauung steht dann der Traugottesdienst im Zentrum.